Freiberuflich oder selbstständig? Diese Bezeichnungen sind zwar in erster Linie nur Begriffe und für deinen Alltag nicht wichtig, spielen aber eine entscheidene Rolle, wenn es ums Finanzamt und deine Steuern geht. (Leider bin ich immer noch kein Steuerexperte und weil dieses leidige Thema auch soooo individuell ist, geh ich hier nicht auf Details ein.) Deshalb möchte ich dir in diesem Text zuerst zeigen, worin sich die beiden Bezeichnungen unterscheiden, wie du herausfindest, wo du dich eingruppieren solltest bzw. dich eingruppieren lassen solltest und am Schluss gibts noch eine kleine „mach-mir-nicht-meine-Fehler-nach“-Anleitung.

Selbstständig

Kurz gesagt: Sich selbstständig machen kann jeder.

Ich kann ohne besondere Qualifikationen ein Restaurant aufmachen. Dazu muss ich z.B. kein gelernter Koch sein. Einen Buchladen eröffnen oder ein veganes Franchise. Ich kann mich dem Marketing oder Google Ads verschreiben, Coach werden oder meine Dienste als Computergenie anpreisen & verkaufen.

Ich brauche nur eine Gewerbeanmeldung und das nötige Kleingeld.

Freiberuflich

Und genau das ist das Gegenteil bei einer freiberuflichen Tätigkeit: Sie erfordert den Nachweis bestimmter Qualifikationen. Ich muss Zeugnisse einreichen, die zeigen, dass ich diese freiberufliche Tätigkeit ausüben darf.

Die Klassiker unter den Freiberuflern sind daher z.B. niedergelassene Ärzte, die ihre eigene Praxis führen. Hebamen. Journalisten. Auch für bestimmte Fächer, die du an der VHS oder anderen solcher Bildungseinrichtungen unterrichten kannst, brauchst du solche Nachweise.

Das bedeutet auch: Es ist ziemlich einfach, herauszufinden, ob du freiberuflich tätig bist. Meist wird dir der Begriff dann schon in der Ausbildung oder im Studium begegnen.

Mehr Infos gibt es in unserem Buch „In 7 Tagen selbstständig“.

Was kann man da bitte falsch machen?

„Das klingt nicht sonderlich kompliziert“, wirst du dir denken. Und ja, ich gebe dir recht. Allerdings hat sich mein junges (haha), naives Ich damals 2015, als ich in die Selbstständigkeit gestartet bin, überhaupt keine Gedanken gemacht. Mir ging es nur darum, genug Geld für Miete und Versicherungen zu haben.

Deshalb fuhr ich zweigleisig: Neben dem Bloggen unterrichtete ich an einer der VHS-ähnlichen Einrichtung Deutsch als Fremdsprache. Da ich vorher als Lehrerin gearbeitet hatte und diese Fortbildung besucht hatte, war ich dafür qualifiziert. Bei meinem Arbeitgeber musste ich z.B. entsprechende Nachweise erbringen, um bestimmte Kurse überhaupt machen zu dürfen.

Bei meiner Gewerbeanmeldung nun wollte ich besonders ehrlich sein und schrieb genau auf, mit was ich mein Geld verdiente: Freelance Teaching und Online Marketing.

Und natürlich holte mich meine Unwissenheit ein…

Bald darauf flatterte eine zweite Steuernummer ins Haus, denn das Finanzamt machte sofort einen Unterschied zwischen meinen beiden Tätigkeiten.

Bis heute, war ich zu doof, das Freelance Teaching (oh ja, wegen dieses Begriffs ist Lachen erlaubt!) aus meiner Gewerbeanmeldung zu streichen. Obwohl ich seit Ewigkeiten nicht mehr unterrichte, muss ich meine 0€ Einnahmen in schöner Regelmäßigkeit ans Finanzamt melden.

Die Lösung?

Ganz simpel: Eins der beiden Dinge auf der Anmeldung weglassen!

Überleg dir also gut, was du da rein schreibst…

(Und ja, ich hab die Kurve gekriegt: Zum nächsten Quartal sind meine Altlasten beseitigt.)

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