Ein Start in die Selbstständigkeit ist oftmals verlockend. Gerade dann, wenn der Chef nervt, die Kollegin blöd ist, der Arbeitsweg zu lang.
Oder eben dann, wenn man aus dem Ausland wieder zurück nach Deutschland kommt. So erspart man sich die Jobsuche aus dem Ausland.
Gerade dann, wenn man schon im Ausland gelebt hat, möchte man sich vielleicht auch einen Teil seiner Unabhängigkeit bewahren. Dazu gehört, sich nicht auf reglementierte Urlaubstage festzulegen.
Die Gründe für einen Start in die Selbstständigkeit sind vielfältig. Falls du dir auch überlegst, dich selbstständig zu machen, bist du hier genau richtig.
Denn in diesem Artikel möchte ich dir im Schnelldurchlauf zeigen, was du vor deinem Start in die Selbstständigkeit klären musst.
Achtung: Es wird bürokratisch!
1. Deine rechtliche Grundlage: freiberuflich oder selbstständig?
Dein Ziel ist es, durch deine selbstständige Tätigkeit deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Dies kann auf zwei Arten geschehen: freiberuflich oder gewerbetreibend.
Doch was ist was? Werfen wir einen Blick in das Einkommenssteuergesetz.
„Freiberufliche Tätigkeit“ wird in §18 definiert und umfasst laut dem EStG „selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“.
In diesen Fällen musst du KEIN Gewerbe anmelden, sondern nur dein Finanzamt über deine freiberufliche Tätigkeit informieren. Ein Brief sollte genügen, aber frag besser direkt dort nach. Man weiß ja nie…!
Treffen andere Merkmale auf deine Tätigkeit(en) zu, musst du ein Gewerbe anmelden.
Es kann auch sein, dass beides auf dich zutrifft: Dass du Freiberufler bist UND ein Gewerbe hast. Das geht gleichzeitig, allerdings musst du dann deine Buchhaltung trennen.
Doch zurück zu deiner Gewerbeanmeldung:
Hört sich komplizierter an, als es ist. Geh einfach zu deinem Gewerbeamt und fülle einen Wisch zur Gewerbeanmeldung aus.
Da das in jeder Gemeinde anders ist, kann es sein, dass du auch zum Rathaus oder Ordnungsamt gehen musst, um dein Gewerbe anzumelden.
Natürlich mit Ausweis und sonstigen Dokumenten im Gepäck! Was in BaWü erforderlich ist, findest du hier: www.service-bw.de
Deine Gewerbeanmeldung musst du gut aufheben! Nicht nur, weil es in manchen Läden mit Gewerbeschein Rabatte gibt…
2. Was für ein Gewerbe melde ich an?
Komplizierter ist hingegen die Art deines Gewerbes.
Unterschieden wird zwischen Einzelgewerbe, Personen- und Kapitalgesellschaft. Bestimmt hast du schon die Abkürzungen GmbH und AG gehört. Beide sind jeweils Kapitalgesellschaften, wohingegen die berühmte OHG für eine Personengesellschaft steht. Doch was unterscheidet diese Gewerbe?
Ich habe ein Einzelgewerbe angemeldet. Dies ist nötig, weil meine selbstständigen Tätigkeiten mehr als die freiberuflichen erfassen.
Ich hafte zum Beispiel mit meinem Privatvermögen. Allerdings brauche ich kein Kapital, um mein Gewerbe zu gründen. Doch bei einer Expansion ist eine Änderung der Rechtsform nötig.
Bei einer Personengesellschaft haften mehrere Personen mit ihrem Privatvermögen.
Für die Gründung einer GmbH, die zu den Kapitalgesellschaften gehört, benötigt man nicht gerade wenig Startkapital. Dafür haftet man nicht mit seinem Privatvermögen.
Welches Gewerbe für dich passt, hängt natürlich auch von dem ab, was du selbstständig machen möchtest.
Eine Tätigkeit in der Online-Welt ist ganz anders als die Eröffnung eines Cafés. Ein Café wiederum ist anders als ein Handwerksbetrieb oder ein Laden.
3. Wie bin ich krankenversichert?
Bist du freiberuflich-künstlerisch tätig (Musiker, Schreiberling…), kannst du dich bei der Künstlersozialkasse (KSK) melden. Wenn die KSK dich aufnimmt, übernimmt sie einen Teil deiner Kosten.
Für selbstständige Tätigkeiten bleiben zwei Optionen: Die gesetzliche und die private Krankenversicherung.
Wenn du schon in einer gesetzlichen Versicherung bist, kannst du weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Dein monatlicher Beitrag bemisst sich nach deinen Einkünften. Er kann also ziemlich hoch ausfallen.
In der privaten Krankenkasse hast du einen fixen Monatsbeitrag, unabhängig von deinen Einkünften. Das kann ein Vorteil, aber auch ein Nachteil sein. Ein Beispiel für eine private Krankenversicherung, auf deren Website du dir online deinen monatlichen Beitrag ausrechnen lassen kannst, findest du hier*.
Ich war schon immer in einer privaten Versicherung. Deshalb war in meinem Fall ein Wechsel zu einer gesetzlichen Versicherung unmöglich. Das war schade, denn die wäre oft billiger gewesen.
4. Wie sichere ich mich fürs Alter ab?
Als Selbstständiger zahlst du keine Sozialabgaben. Die werden sonst in einem Angestelltenverhältnis von deinem Arbeitgeber übernommen.
Will sagen: Du bist für dich selbst verantwortlich.
Das betrifft zum Einen deine Rente. Für die musst du selbst vorsorgen.
Das ist aber meiner Meinung nach gerade dann interessant, wenn du aus dem Ausland kommst und vielleicht nicht dein ganzes Leben in Deutschland verbringen möchtest. Denn so sparst du dir dein Polster fürs Alter orts- und jobunabhängig an.
Ich bin kein Finanzberater. Hilfe, ich will es gar nicht sein! Es gibt viele verschiedene Modelle, wie man vorsorgen kann.
Ich habe mich von verschiedenen Stellen beraten lassen. Von meiner Bank, meinem Versicherungsvertreter, der Bank meines Schwiegervaters. Damit ich verschiedene Angebote vergleichen kann.
Mir war wichtig, bei seriösen Unternehmen anzulegen. Finanzberater, die mir „mehr“ versprechen und unabhängig gegen Provision arbeiten, sind mir suspekt.
Altersvorsorge ist definitiv etwas, über das du dir Gedanken machen musst. Wenn du jetzt noch im Ausland bist, keine Sorge. Das kannst du in Ruhe abklären, wenn du wieder in Deutschland bist. Behalte aber im Hinterkopf, dass du dafür monatliche Kosten haben wirst.
5. Buchführung
Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt! Gerade am Anfang kann die Buchführung und die damit verbundene Bürokratie etwas überwältigend erscheinen, aber sobald du eine Routine damit hast, läuft das eigentlich wie von selber.
Bei der Art der Buchführung kommt es darauf an, was für eine Unternehmensform du hast und wie viel Geld du verdienst.
In den meisten Fällen und vor allem am Anfang reicht aber eine sogenannte Kostenüberschussrechnung, in der du einfach deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst.
Diese kannst du mit einer Excel-Tabelle anfertigen oder mit einem Buchhaltungsprogramm, wie z.B. dem Wiso Stuersparbuch, mit dem man alles direkt ans Finanzamt melden kann. Ich vertraue auf dieses Programm, weil es unkompliziert in der Handhabung ist, sofern man in Verbindung mit Steuern von unkompliziert sprechen kann. 😉 Ein weiteres, weit verbreitetes Buchhaltungsprogramm, mit dem du wirklich alles machen kannst, egal wie einfach oder komplex deine Buchhaltung ist, ist Lexware*. Aus diesem Programm können ebenfalls die Daten direkt zum Finanzamt oder dem Steuerberater übertragen werden.
Solltest du zusätzlich Umsatzsteuer abführen müssen, z.B. wenn du kein Kleinunternehmer bist, musst du in den ersten Jahren monatlich deine Umsatzsteuer dem Finanzamt melden und diese auch abführen. Daher muss du in diesem Fall immer zum neuen Monat den alten Monat abschließen.
Kleiner Tipp am Rande: Nutze nicht dein Privatkonto, sondern lege dir ein Geschäftskonto zu. Ein günstiges Geschäftskonto ist z.B. dieses hier*.
Eine ausführliche Checkliste zum Abhaken deiner erledigten Punkte findest du hier.
Wenn du es genauer wissen willst, kannst du dir hier den ausführlichen Guide runterladen.
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