„Ich will keine Umsonst-Schnorrer!“

Dieser Satz flatterte mir letzte Woche als Teil eines Newsletters in meine Inbox. Die Autorin verkündete ihren Entschluss, ihre Online-Kurs künftig ohne Rückgaberecht zu verkaufen.

Wenn man keine Umsonst-Schnorrer mehr bediene, werde man mit seinem Business glücklicher und zufriedener, so die grobe Zusammenfassung. Denn dann verdiene man wirklich etwas und habe nur die Leute, die tatsächlich zahlten.

Folgende Fragen stellte ich mir:

  • Darf ich überhaupt ohne Rückgaberecht verkaufen?
  • Ist das Rückgaberecht bei digitalen Produkten anders als bei physischer Ware?
  • Gibt es Plattformen, auf denen ich meinen Kurs stellen kann, ohne dass er zum Download verwendet werden kann?

Meine Recherche dauerte eine Weile und war nicht sonderlich einfach. Deshalb möchte ich dir heute meine wichtigsten Ergebnisse zusammenfassen. Dazu gibt es ganz unten jede Menge Links, mit „weiterführender Literatur“ sozusagen 😉

Rückgabe- und Widerrufsrecht

Im juristischen Dschungel ist Vieles eine Definitionsfrage. So gibt es allein um die Begriffe Widerrufs- und Rückgaberecht „Diskussionen“.

Das, was du als Verkäufer tun musst, hängt davon ab, welchen Begriff welches Recht du wählst. Ausschlaggebend für diese Unterscheidung ist der Preis deiner Ware, ob mehr oder weniger als 40 Euro. Wenn ich das alles richtig verstehe, geht es dabei hauptsächlich darum, wer die Versandkosten der Rücksendung trägt.

Der Einfachheit halber werde ich im Weiteren einfach den Begriff „Rückgaberecht“ nutzen.

Fernabsatz

Was mich ja jedes Mal wieder überrascht: Wenn ich im Laden kaufe, habe ich eigentlich nicht das Recht, etwas zurück zu bringen. Das ist allein Kulanz, guter Wille des Verkäufers, Kundenfreundlichkeit, Service….

Wenn ich hingegen etwas im Internet bestelle, ist das Fernabsatz. Ich konnte das Produkt nicht vorher sehen, befühlen, anprobieren… whatever. Ich habe auf jeden Fall 14-tägiges Rückgaberecht.

Wenn mir die Jeans also nicht passt, schicke ich sie zurück.

Finde ich wichtig und richtig.

Die Theorie des Fernabsatzes greift auch bei digitalen Produkten.

Digitale Produkte versus physische Ware

Nun gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen der zu großen Jeans und dem Online-Kurs:

Schicke ich die Jeans zurück, ist sie weg. Zack. Produkt nicht mehr bei mir. Verkäufer erhält sein Produkt zurück, ich mein Geld.

Gebe ich den Online-Kurs zurück, weiß der Verkäufer nicht, ob ich nicht einfach – zack! – alle Inhalte schön und sicher downgeloaded hab.

Es besteht die Möglichkeit, dass ich den Kurs zurückgebe, mir aber sämtliche Dateien (Audios, Videos, PDFs etc) gespeichert habe. Dann bekomme ich mein Geld zurück UND kann die Inhalte des Kurses nutzen.

Ich nehme an, dass daher der Begriff „Umsonst-Schnorrer“ kommt.

Allerdings kann es auch sein, dass ich einen Online-Kurs kaufe, er absolut nicht zu dem passt, was ich mir vorgestellt habe (oder er ganz einfach Mist ist). Ich gebe ihn also zurück. Keine Downloads, nichts. Ich mache den Kurs nicht und ich will mein Geld zurück.

Please click the checkbox.

Als Verkäufer habe ich nun tatsächlich die Möglichkeit, meinen Online-Kurs ohne Rückgaberecht zu verkaufen.

Das ist rechtsmäßig und gültig, wenn ich meinen Kunden zuvor deutlich auf das nicht vorhandene Rückgaberecht aufmerksam gemacht habe.

Und wie macht man online seine Kunden auf etwaxs aufmerksam? Richtig – die berühmte Checkbox, das berühmte Häkchen, das dein Kunde beim Kaufen setzen muss.

Er kennt also sein Risiko, geht es ein und: Du wirst ihm auf keinen Fall etwas erstatten müssen.

Denn du hast ihn ja darauf aufmerksam gemacht und bist rechtlich auf der sicheren Seite.

Plattformen und ihre Möglichkeiten

Die meiner Meinung nach einfachste Lösung ist die folgende:

Die Plattform, die ich nutze, verhindert, dass meine Inhalte zum Download zur Verfügung stehen.

Mein Kunde hat also Zugang zu Kurs, kann sich dessen Inhalte aber nicht runterladen. Dann kann ich ihm auch ohne Groll seine Gebühren zurück erstatten.

Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es anscheinend auch.

Meine Recherchen haben bisher nur ergeben, dass die Teile eines Online-Kurses i.d.R. zum Download sind und so auch raubkopiert werden können.

Was hingegen möglich ist: Kursinhalte nach und nach freigeben.

So ist beispielsweise Modul 2 erst nach dem 14/30/xxtägigen Rückgaberecht verfügbar. So stellst du sicher, dass nicht dein kompletter Kurs umsonst herunter geladen wird.

Diese Lösung erscheint mir simpel und effektiv.

online-kurs ohne rückgaberecht

Service ist alles 🙂

Will ich einen Online-Kurs ohne Rückgaberecht kaufen?

Die Frage könnte auch lauten:

Will ich bei jemandem kaufen, der Kunden als „Umsonst-Schnorrer“ bezeichnet? Ich für meinen Teil will es nicht.

Ich will auch nicht ohne Rückgaberecht und damit die sprichwörtliche Katze im Sack kaufen.

Denn ein paar Sachen kommen bei dieser rabiaten Strategie deutlich zu kurz:

  • Kundenfreundlichkeit!!!!
  • Service(orientierung)
  • Kundenzufriedenheit

Anstatt dich aus Angst vor „Umsonst-Schnorrern“ dazu treiben zu lassen, andere, interessierte Kunden mit Unfreundlichkeiten zu vergraulen, solltest du nach anderen Strategien suchen.

Vielleicht findest du in den Links noch ein paar Anregungen.

Weiterführende Links:

Rückgabe- und Widerrufsrecht

Verschiedene Plattformen zum Verkaufen deiner Kurse (unbedingt auf englisch lesen, die Überstezung ist grauenhaft)

–> Liste ist nicht vollständig, aber dennoch hilfreich

Anregungen und Plugins für deine Online-Kurse bei WordPress (u.a. das späte Freischalten)

Tipps für die Plattform Udemy, u.a. auch zum Rückgaberecht

Die Bestimmungen von Digistore als Beispiel (wir nutzen auch Digistore)

Wie handhabst du die Sache mit dem Rückgaberecht? Bei deinen Online-Kursen und anderen digitalen Produkten? Welche Erfahrungen hast du damit gemacht?

Kategorien: Selbstständig

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